Wenn ein Kind / Jugendlicher im Alter von 10 bis einschließlich 16 Jahre ( ohne staatlich abgelegte Fischerprüfung ) fischen gehen möchte, muß er folgende Schritte einhalten :
1. Er geht zur Gemeindeverwaltung im Rathaus und kauft sich gegen die entsprechende Gebühr einen staatlichen Jugendfischereischein.
Dazu benötigt er ein Passbild.
2. Hat er den staatlichen Jugendfischereischein muß er sich überlegen wo er gerne angeln möchte – denn jedes Gewässer hat entweder einen Eigentümer oder
einen Pächter. Dies kann der Staat, der Forst, eine Einzelperson, eine Gruppe oder auch ein Verein sein. Von diesem muß er dann unter Vorlage seines gültigen, staatlichen
Jugendfischereischeins eine Angelerlaubniss erwerben.
3. Jetzt erst darf der Jugendangler fischen – aber da gibt es noch eine Einschränkung im Landesfischereigesetz von Rheinland-Pfalz
!
4. Jugendliche ohne staatlich abgelegte Fischerprüfung dürfen ohne
Aufsicht eines für dieses Angelgewässer fischereiberechtigten Erwachsenen nicht fischen !
5. Es ist also grundsätzlich für den Jugendlichen das Beste wenn er sich von
vornherein an einen Angelsportverein im Ort oder in der näheren Umgebung wendet und sich dem Verein anschließt.
Da bekommt er das notwendige know how beigebracht und man steht ihm immer mit Rat und Tat zur
Seite.
Jugendbetreuung ASVR : Auf der Suche...